Architekturfotografie Frankfurt

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Die nachfolgenden Punkte gelten für alle vom Dienstleister durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Die Vereinbarung gilt durch Auftragserteilung an Patrick Zasada - Architekturfotografie-Frankfurt.com, spätestens mit der Entgegennahme der Leistung, als in vollem Umfang anerkannt. Der Auftraggeber verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie von  Architekturfotografie-Frankfurt.com ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Der Kunde verpflichtet sich, die Liefer- und Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die folgenden Punkte gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Dienstleisters, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

 

1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Punkte gelten für alle dem Dienstleister erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn dem Angebot zugestimmt wird und ihnen nicht spätestens binnen 3 Werktagen schriftlich widersprochen wird.
1.2 Lichtbilder im Sinne dieses Vertrages sind alle vom Dienstleister hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.

 

2. Urheberrecht & Persönlichkeitsrecht
2.1 Dem Dienstleister steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Der Kunde überträgt sämtliche Nutzungsrechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichung der Aufnahmen auf den Dienstleister. Die Bilder können vom Urheber mit anderem Bildmaterial, Grafik oder Text kombiniert, abgeändert, skaliert oder beschnitten werden. Der Dienstleister (Urheber) darf die produzierten Bilder ohne jede zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in unveränderter Form durch den Dienstleister oder durch Dritte, die in dessen Einverständnis handeln, ungeachtet der Übertragungs-, Träger- und Speichertechniken publizistisch zur Illustration und zu Werbezwecken verwenden.
2.2 Die vom Dienstleister hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Ist der Auftraggeber nicht gleichzeitig der Eigentümer bzw. Mieter, so dürfen die unbearbeiteten Bilder in geringer Auflösung an Letzteren zum Zwecke der Überprüfung hinsichtlich von Persönlichkeitsrechten nach §201a StGB Abs.1 (1,4) übermittelt werden, auch bevor diese an den Auftraggeber weitergereicht werden, sofern der Eigentümer/Mieter das dem Dienstleister zeitnah mitteilt (§59 UrhG greift hier nicht). Eine Möglichkeit der Sichtung geschieht lediglich auf ausdrücklichen Wunsch des Eigentümers bzw. Mieters, ferner muss der Auftraggeber darüber nicht informiert werden. Äußert der Eigentümer/Mieter keinen Wunsch zur Sichtung des Bildmaterials innerhalb von 30 Tagen, gilt es als zur Veröffentlichung freigegeben. Dabei obliegt es dem Auftraggeber den Eigentümer oder Mieter über den Sachverhalt aufzuklären (siehe Punkt 4.1 & Punkt 10). Der Eigentümer/Mieter verfügt hinsichtlich des Datenschutzes über das Recht am Bild der eigenen Sache (§903 BGB); eine Veröffentlichung oder Weitergabe von Bildmaterial seines persönlichen Bereiches ist ohne seine Zustimmung unzulässig (OLG Saarbrücken vom 17.6.2015 - Az. 5 O 56/14 / CR 2016, 261). Widerspricht der Eigentümer/Mieter den Bildern nicht binnen 30 Tagen, gelten diese ebenfalls als “zur Veröffentlichung freigegeben”. Die Weitergabe der zu Werbezwecken geeigneten Bilder in ausreichender Auflösung und Bearbeitung erfolgt jedoch ausschließlich an den Auftraggeber.

2.3 Beantragen abgebildete Personen oder Objektbesitzer die Löschung der Bilder aufgrund der Versäumnis des Kunden (vgl. Punkt 4.1), so hat der Kunde die Bilder zu löschen und den Dienstleister über die Löschung der Bilder zu informieren. Dem Kunden werden sämtliche Nutzungsrechte für die jeweiligen Bilder entzogen.
2.4 Überträgt der Dienstleister Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
2.5 Erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Dienstleister gehen die Nutzungsrechte an den Auftraggeber über.
2.6 Der Besteller eines Bildes im Sinne vom §60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. §60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
2.7 Bei der Verwertung der Lichtbilder wird der Dienstleister, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Urheber; Foto: ©www.Architekturfotografie-Frankfurt.com des Lichtbildes genannt bzw. verlinkt. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Dienstleister zum Schadensersatz.
2.8 Die Rohdateien verbleiben beim Dienstleister. Eine Herausgabe der Bilddateien an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
 

3. Vergütung, Zahlung, Eigentumsvorbehalt, Bildauffassung
3.1 Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder als vereinbarte Pauschale berechnet. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing(MFM). Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Materialkosten,  Kosten für erforderliche Requisiten,  Reisekosten,  erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
3.2 Bei Aufträgen oder Bestellungen, die einen Wert von 4.000,- EUR überschreiten, ist eine Anzahlung durch den Auftraggeber i.H.V. mind. 30 % des Auftragswertes zu leisten. Der Rechnungsbetrag ist i.d.R. bei Abholung in bar zu begleichen oder auf das Bankkonto des Dienstleisters zu überweisen.


3.3 Rechnungen werden elektronisch übermittelt (§ 14 Abs. 1 Satz 7 UStG) und sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 21 Tagen nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Dienstleister bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Nach dem Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (BGBl. I S. 1218) und § 288 BGB (Abs. 2 & 5) können ansonsten Mahngebühren, entstandene Kosten und Verzugsgebühren (in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz zzgl. einer Pauschale von 40€) berechnet werden, wenn der Zahlungsverzug 30 Tage überschreitet. Eine vorausgegangene Mahnung ist gemäß 2000/35/EG nicht notwendig, sodass erhöhte Verzugsgebühren nach Ablauf von 30 Tagen, gem. §286 (3) BGB, sofort in Rechnung gestellt werden können. Sollten die zusätzlichen Verzugsgebühren nicht zeitnah beglichen werden, sind die anwaltlichen Kosten, unabhängig von der Summe, vom Schuldner zu tragen (BGH Urteil: Az.: IX ZR 280/14).


3.4 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Dienstleisters. Evtl. zugesicherte Abtretungen an Bildrechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung beim Dienstleister.
3.5 Der Auftraggeber erkennt meine Bildauffassung und Gestaltung mit Erteilung des Auftrages ausdrücklich an. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Dienstleister behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
3.6 Bis 20 km Anfahrt entstehen keine zusätzlichen kosten. Für darüberhinausgehende Anfahrtsstrecken werden 0,30 €/Km berechnet.

3.7 Soweit der Dienstleister Kostenvoranschläge bzw. Angebote erstellt,  sind diese unverbindlich. Ein Vertragsabschluss kommt erst mit schriftlicher Bestätigung zustande. Ein verschicktes Angebot ist somit nicht als Vertragsbestätigung zu verstehen, da Kapazitäten mit Erstellung von Kostenvoranschlägen nicht reserviert werden und kurzfristige Terminänderungen möglich sind. Erst nach beidseitiger Bestätigung gelten Vereinbarungen als verbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein (beispielsweise aufgrund von Autorenkorrekturen oder zusätzlichen Bildbearbeitungswünschen),sind diese erst dann vom Dienstleister anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Dienstleister nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
 

4. Haftung
4.1 Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Der Kunde hat dafür sorgezutragen dass Personen, die zum Zeitpunkt der Dienstleistung anwesend sind, bzw. Objekteigentümer und Mieter im Voraus über die fotografische Arbeit am Ort informiert werden und mit dieser einverstanden sind. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc.  obliegt dem Kunden.  Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

4.2 Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

4.3 Die Veranstaltungen, Seminare, Workshops oder Lehrgänge von Architekturfotografie Frankfurt werden mit fachkundigen Referent/innen durchgeführt. Es wird allerdings keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte und Unterlagen übernommen, sowie der Erreichung der Lernziele bei den Teilnehmern. Insbesondere wird von Architekturfotografie Frankfurt auch keinerlei Haftung für die zu einer Veranstaltung vom Teilnehmer selbst mitgebrachte Fotoausrüstung inkl. Zubehör übernommen. Auch ist eine Haftung durch Architekturfotografie Frankfurt für Personenschäden während einer Veranstaltung ausgeschlossen.

5 Nebenpflichten
5.1 Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Dienstleister übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
5.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen.

5.3 Überlässt der Dienstleister auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial   lediglich   zum   Zwecke   der   Prüfung,   ob   eine   Nutzung   oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben,  sofern auf dem Lieferschein keine andere Fristvermerkt ist.  Digitale Daten sind zu löschen bzw.  sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Dienstleister schriftlich bestätigt worden ist. Die Löschung des Bildmaterials ist dem Dienstleister, ohne Aufforderung, in Textform zu bestätigen.

 

6. Leistungsstörung, Ausfallhonorar & Stornierungsbedingungen

6.1 Überlässt der Dienstleister dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb von zwei Wochen nach Zugang - wenn keine längere Zeit vereinbart wurde - auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann der Dienstleister, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
Werden die Bilder nicht innerhalb der 14 Tage-Frist an den Dienstleister zurückgeschickt, gilt die Sendung als abgenommen und diese wird komplett in Rechnung gestellt. Wurde die Löschung digitaler Bilder nach 14 Tagen nicht bestätigt, so gelten diese ebenfalls als angenommen.
6.2 Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Dienstleister nicht zu vertreten hat, um mehr als 15% überschritten, so erhöht sich das Honorar des Dienstleisters, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Dienstleister auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Dienstleister Schadensersatzansprüche geltend machen.
6.3 Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Dienstleister bestätigt worden sind. Der Dienstleister haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
6.4 Storniert der Auftraggeber die Buchung, wird wie folgt berechnet:
Storno länger als 4 Wochen vor dem Termin: 10% zzgl. der bereits entstandenen Kosten (siehe: 6.4.1), auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde.
Storno drei (21 Tage) bis 4 Wochen (28 Tage) vor dem gebuchten Termin: 30% zzgl. der bereits entstandenen Kosten (siehe: 6.4.1),
weniger als 21 Tage: 60% der vereinbarten Gesamtsumme zzgl. der bereits entstandenen Kosten (siehe: 6.4.1). Storno 24 Stunden vor dem Termin: 90% zzgl. der bereits entstandenen Kosten (siehe: 6.4.1). Storno weniger als 24 Stunden vor dem Termin: 100%.

Seminare welche zum größten Teil im Freien stattfinden sollen, können aufgrund einer schlechten Wettervorhersage 60h vorher kostenlos storniert werden, wenn die Niederschlagswahrscheinlichkeit für den gewählten Zeitraum >75% beträgt und die Niederschlagsmenge 1 l/m²/h (leichter Regen) überschreiten soll und eine organisatorische Umstrukturierung nicht möglich ist. Ausschließlich deutsche bzw. lokale Wetterdienste (DWD, Wetter.com oder Wetter.de) gelten hierbei als zuverlässige Quelle.

Fototermine können wetterbedingt hingegen nicht kostenlos storniert werden, allerdings kann der Termin kostenlos verschoben werden wenn Regen, Nebel oder eine starke Bewölkung vorhergesagt ist. Ein leicht oder teilweise bewölkter Himmel stellt hingegen keinen Grund für eine Terminverschiebung dar. Sollte die Architekturfotografie Frankfurt eine Terminverschiebung aufgrund einer schlechten Wettervorhersage anbieten, welche vom Kunden verneint wird, so kann der Kunde damit verbundene Mängel nicht geltend machen und muss ggf. für eventuelle Mehrkosten bei der nachträglichen Bildbearbeitung einstehen.

6.4.1 Zusätzlich können bereits entstandene Kosten (z.B. nicht-stornierbare Hotelgebühren etc.) in Rechnung gestellt werden. Die maximale Höhe der Kosten, entspricht den Angaben im vorausgegangenen Angebot bzw. Vertrag und kann diese nicht überschreiten. Die minimal zu begleichenden Kosten entsprechen den tatsächlich entstandenen Kosten; sofern diese nicht größer als bei Vertragsschluss angegeben sind.


6.5 Sind dem Dienstleister innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.


7. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Dienstleister verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Erfolgt binnen vier Wochen keine Rückmeldung zu einem verschickten Angebot, werden alle damit verknüpften personenbezogenen Daten von den lokalen Speichermedien der Architekturfotografie Frankfurt gelöscht. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie HIER.


8. Digitale Fotografie & Bereitstellung der Daten
8.1 Die Digitalisierung, Speicherung, elektronische Veränderung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Dienstleisters auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Dienstleisters.

8.2 Der Auftraggeber erhält die Fotos in digitaler Form (JPEG Format) und ohne Wasserzeichen. Die Bereitstellung erfolgt grundsätzlich online via Download-Link eines Cloud-Speichers (z.B. Google Drive, DropBox oder Picdrop). Die Daten werden nach Abschluss des Auftrages bzw. nach Erhalt der Rechnung über einen Zeitraum von mindestens drei Wochen lang kostenfrei online gespeichert. Es obliegt dem Auftraggeber die Daten rechtzeitig herunterzuladen und zu selbst zu sichern. Eine langfristige Datensicherung (bis 10 Jahre) ist hingegen kostenpflichtig und muss rechtzeitig kommuniziert werden, um diese zu gewährleisten.

Ferner können die JPEG-Bilddaten über den Postweg auf einem digitalen Datenträger (z.B. DVD, USB-Stick oder SD-Karte, etc.) versendet werden, wobei wir uns hierbei vorbehalten eine Gebühr von bis zu 20€ zu erheben. Werden weitere Dateiformate wie TIFF, DNG, PSD etc. benötigt, können aufgrund des erhöhten Speicherbedarfes zusätzliche Kosten für den größeren Datenträger berechnet werden.

8.3 Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

9. Digitale Bildbearbeitung
9.1 Die Bearbeitung von Lichtbildern des Dienstleisters und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Dienstleisters. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit „Bearbeitet“ zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.


9.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Dienstleisters digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Dienstleisters mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.

9.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Dienstleister als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

9.4 Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Dienstleister mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Dienstleister von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
 

10. Nutzung und Verbreitung / Nutzungsrechte

Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen gelten dann, wenn keine anderen schriftlichen Absprachen vereinbart wurden. Wurden mit der Angebotserteilung oder mit dem Vertragsschluss anderweitige Nutzungsbedingungen vereinbart, treten diese stattdessen in Kraft.

Allgemeines: Der Kunde erwirbt vom Urheber die einfachen Nutzungsrechte über das Bildmaterial. Die Weitergabe der Originaldateien an Dritte ist nur dann gestattet, sofern diese zum Zwecke der vereinbarten Nutzungsarten notwendig ist (z.B. Weitergabe an Druckfirmen oder externen Webmaster). Der Weiterverkauf der Bilder ist ohne vorherige Absprache mit dem Urheber (Fotograf) nicht gestattet. Die Bildbearbeitung und Verfremdung der Bilder bedarf der vorherigen Zustimmung des Urhebers. Leichte Anpassungen wie das Beschneiden der Bilder sind erlaubt, sofern diese Notwendig sind um an die jeweilige Veröffentlichungsplattform anzupassen.

Die üblichen und somit erlaubten Nutzungsarten ergeben sich einerseits aus dem Vertrag oder dem vorherigem Schriftverkehr. Die Veröffentlichung der Bilder zu Werbezwecken auf der eigenen Webseite, Verkaufsportalen oder als klassische Printwerbung (Broschüren, Flyer, firmeneigenes Kundenmagazin) oder zur sonstigen internen Nutzung ist grundsätzlich gestattet.

Erweiterte und i.d.R. kostenpflichtige Nutzungsarten wie z.B. die Veröffentlichung der Bilder in Zeitungen, im Rundfunk, an öffentlichen Plätzen, bezahlten Promotionen, etc. sind nur dann gestattet wenn sich diese Nutzungsarten A): aus dem vorherigem Schriftverkehr eindeutig ableiten lassen oder B): diese ausdrücklich vereinbart wurden. (Bei Verstoß können weitere Gebühren nachträglich anfallen, welche in der Regel bei 400% über den herkömmlichen Konditionen liegen.)

Gemäß UrhG § 31 (3) ist der Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrechts berechtigt, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen und Nutzungsrechte einzuräumen. Die Nutzung durch den Urheber bleibt dabei vorbehalten. § 35 (UrhG) und § 40a (UrhG) bleiben unberührt.

Eine Übersicht der üblichen Nutzungsrechte bzw. deren Konditionen finden Sie hier (Link: Übersicht der Nutzungsrechte). Die auf der Unterseite aufgelisteten Nutzungsrechte bzw. die aufgelisteten Gebühren stellen lediglich eine Übersicht dar und sind nicht verbindlich. Im Rahmen individueller bzw. sehr spezieller Anfragen kann hiervon abgewichen werden. Ausschließlich die im Kaufvertrag / Angebot schriftlich festgehaltenen Konditionen sind rechtlich verbindlich. Erst wenn keine weiteren Vereinbarungen schriftlich festgehalten wurden, greift stattdessen der Abschnitt 10 der AGB.

10.1 Die Verbreitung von Originaldateien des Dienstleisters im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber gestattet.

10.2 Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Dienstleisters.
10.3 Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Dienstleister auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Dienstleisters.
10.4 Der Dienstleister ist nicht verpflichtet, Datenträger mit Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
10.5 Wünscht der Auftraggeber, dass der Dienstleister ihm Datenträger mit Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
10.6 Hat der Dienstleister dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Dienstleisters verändert werden.
10.7 Der Auftraggeber bzw. die Beteiligten erklären sich mit Auftragserteilung einverstanden, dass alle, während des Auftrages entstandenen, Aufnahmen zur Eigenwerbung/ zu Veröffentlichungen des Dienstleisters benutzt werden dürfen, z.B. im Internet, in Printmedien oder in Veröffentlichungen z.B. in Buchform, Präsentationsmappen, usw.
10.8 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.
 

11. Schadenersatz

11.1 Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Dienstleisters erfolgten) Nutzung,

Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

11.2 Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.

11.3 Bei Vernachlässigung des Punktes 4.1, des vorliegenden Vertrages, hat der Kunde einen Aufschlag in Höhe von 400% des vereinbarten Honorars zu zahlen, sofern abgebildete Personen oder Objektbesitzer die Löschung der Bilder beantragen.

 

12. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Dienstleisters.
Vorbehalten wird das Recht, den Vertrag in Hinblick auf zukünftige Aufträge zu ändern.
Der Auftraggeber erkennt durch Auftragserteilung meine Lieferbedingungen an.
Sonstige Vereinbarungen wie z.B. Verwendungszweck und Sonderwünsche
bedürfen der Schriftform.

Die Rechnung wird nach Ausführung der Dienstleistung bzw. nach Zahlungseingang ausgestellt.

Verliert einer der Punkte dieses Vertrages an Gültigkeit, verliert der Vertrag als Ganzes nicht die Gültigkeit.

Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform

Seit dem 15. Februar 2016 stellt die EU-Kommission eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Als Verbraucher gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Online- Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform unter dem externen Link https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.adr.show erreichbar.